Mit dem »Chur-Fürstlich-Brandenburgischen Privilegium« vom 19. September 1698 wurden die Franckeschen Stiftungen gegründet. Darin erteilte Kurfürst Friedrich III. seinem Untertanen August Hermann Francke (1663–1727) die Erlaubnis, ein Waisenhaus zu bauen und Schulen zu betreiben. Das Dokument schuf die rechtliche Grundlage für die Gestaltung der Stiftungen als weltweit wirkendes Reformwerk. Aber was stand überhaupt in diesem Schriftstück und was bedeutet der Begriff Privilegium? Zum dreihunderfünfundzwanzigsten Jubiläum haben wir das Gründungsprivileg für Sie online aufbereitet. Lesen sie nach, welche Befugnisse August Hermann Francke damals erteilt wurden und stöbern sie in zeitgenössischen Wünschen und Gedanken für die Gegenwart und Zukunft der Franckeschen Stiftungen.