Benutzungsordnung

Präambel

Archiv und Bibliothek der Franckeschen Stiftungen blicken auf eine über dreihundertjährige Geschichte zurück. Der Theologe und Pädagoge August Hermann Francke (1663-1727) begründete die Sammlungen mit dem Ziel, die Bestände öffentlich zugänglich zu machen und damit Bildung und Wissenschaft zu fördern. Dieser Tradition folgend, ermöglichen die Franckeschen Stiftungen heute der interessierten Öffentlichkeit eine Besichtigung des historischen Bibliothekssaals als auch eine wissenschaftliche Nutzung der jahrhundertealten, wertvollen Bestände. Um dem Auftrag nachzukommen, die Bestände zu bewahren und eine geregelte Nutzung zu gewährleisten, wird durch den Direktor der Franckeschen Stiftungen gemäß der Satzung der Franckeschen Stiftungen vom 4. Mai 2005, insbesondere § 2, Abs. 2 und § 3 Abs. 2, am 1. Oktober 2019 nachfolgende Benutzungsordnung für das Archiv und die Bibliothek des Studienzentrums August Hermann Francke in Kraft gesetzt. Diese Benutzungsordnung ergänzt die für die Benutzung der Einrichtungen des Studienzentrums entsprechend anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 1 Träger, Aufgaben

1. Bibliothek und Archiv des Studienzentrums August Hermann Francke sind Einrichtungen der Franckeschen Stiftungen zu Halle. Ihre Bestände dienen wissenschaft­lichen, schulischen, amtlichen, heimat- und familienkundlichen sowie publizistischen Zwecken.

2. Bibliothek und Archiv erfüllen ihre Aufgaben, indem sie

  • ihre Bestände bewahren und sichern,
  • ihre Bestände ergänzen und erweitern,
  • ihre Bestände erschließen und der Benutzung zugänglich machen,
  • Reproduktionen aus eigenen Werken herstellen, ermöglichen und vermitteln,
  • aufgrund ihrer Bestände und Informationsmittel Auskünfte erteilen,
  • eigene Veröffentlichungen herausgeben,
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten.

3. Die Benutzung des Archiv- und Bibliotheksguts erfolgt durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Studienzentrums, durch mündliche und schriftliche Anfragen sowie durch Anforderungen von Reproduktionen.

§ 2 Benutzungsverhältnis, Datenschutz

1. Diese Benutzerordnung regelt die öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und den Benutzerinnen und Benutzern. Über Sondernutzungen können privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

2. Die Bestände können von jeder natürlichen und juristischen Person genutzt werden, die ein berechtigtes, insbesondere wissenschaftliches, berufliches, fachliches oder dienstliches Interesse nachweisen kann, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen und sie die Gewähr für die Einhaltung dieser Ordnung bietet.

3. Die Benutzungserlaubnis wird auf einem Formblatt schriftlich beantragt. Für die Beantragung werden folgende Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt erhoben und elektronisch gespeichert:

  • Vor- und Nachname
  • Akademischer Grad/Titel
  • Geburtsdatum
  • Name/Bezeichnung der von Ihnen vertretenen Institution/Organisation etc.
  • Tätigkeit/Position
  • Postalische Anschrift
  • Telefonnummer (optional)
  • E-Mail-Adresse
  • Forschungsthema
  • Auftraggeber/Betreuer
  • Datum der Anmeldung/Datum der Benutzung

4. Archiv und Bibliothek des Studienzentrums können zur Erbringung ihrer Dienstleistungen personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung in elektronischer Form an Dritte übermitteln.

5. Die Angaben zur Person werden durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachgewiesen. Die Benutzungsgenehmigung gilt nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand und nur für das laufende Kalenderjahr.

6. Benutzerinnen und Benutzer können auf dem Benutzungsantrag einwilligen, dass ihr Benutzungsvorhaben anderen Benutzerinnen und Benutzern mit ähnlichen Forschungsthemen mitgeteilt wird. Es entstehen Benutzerinnen und Benutzern keine Nachteile bei der Benutzung, wenn sie diese Einwilligung nicht erteilen.

7. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Benutzungsantrag verpflichten sich die Benutzerinnen und Benutzer zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Gleichzeitig erkennen sie die ihnen zusammen mit dem Benutzungsantrag vorgelegten Informationen zum Datenschutz und die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht an. Sie erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Benutzungsdaten in der Benutzerkartei einverstanden.

§ 3 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten von Lesesaal und Katalograum werden durch Aushang und in anderen geeigneten Publikationsformen (z.B. Informationsblätter, Homepage) bekannt gegeben.

§ 4 Bestellung, Benutzung

1. Archiv- und Bibliotheksgut kann grundsätzlich nur im Lesesaal und während der geltenden Öffnungszeiten benutzt werden. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Leiterin/der Leiter des Studienzentrums. Findmittel dürfen nicht aus dem Katalograum entfernt werden.

2. Die Benutzung ist unentgeltlich.

3. Vor der Benutzung melden sich die Benutzerinnen und Benutzer bei der Lesesaalauskunft an und tragen sich pro Benutzungstag einmal mit ihrem Namen in das bei der Lesesaalaufsicht ausliegende Benutzerbuch ein.

4. Die Benutzerinnen und Benutzer ermitteln die von ihnen gewünschten Bücher und Archivalien anhand der Findmittel und bestellen diese online oder mit den ausliegenden Leihscheinen.

Für die Bestellung mittels Leihschein werden folgende Daten der Benutzerinnen und Benutzer erhoben: Name, Angaben zur bestellten Handschrift bzw. zum bestellten Druck, Datum der Bestellung und Datum der Rückgabe.

5. Bücher aus dem Handbestand können im Lesesaal ohne Leihvorgang benutzt werden.

6. Ein Anspruch auf Vorlage von Originalen besteht nicht.

7. Bücher und Archivalien werden in der Regel eine Woche lang bereitgehalten.

8. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Archivalien und Drucke kann aus betrieblichen oder konservatorischen Gründen begrenzt werden.

9. Das Archiv- und Bibliotheksgut muss bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und fünfzehn Minuten vor Schließung des Lesesaals zurückgegeben werden.

10. Zur Beratung der Benutzerinnen und Benutzer steht an Werktagen zwischen 8.00 und 16.00 Uhr Fachpersonal zur Verfügung. Die Beratung erstreckt sich vornehmlich auf Hinweise auf das einschlägige Archiv- und Bibliotheksgut sowie die Vorlage der relevanten Findmittel.

11. Anliegen der Benutzerinnen und Benutzer an die Leiterin/den Leiter bzw. die Mitarbeiter/innen des Studienzentrums werden über das Auskunftspersonal im Lesesaal vermittelt.

12. Wünschen Benutzerinnen und Benutzer andere Personen als Hilfskräfte oder Beauftragte zu ihren Arbeiten heranzuziehen, so ist auch von diesen Personen ein Benutzungsantrag gemäß § 2 Nr. 2 dieser Benutzungsordnung zu stellen.

§ 5 Benutzungseinschränkungen, Sperrung von Beständen

1. Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut kann eingeschränkt und Bestände können gesperrt werden

  • aus Gründen der Wahrung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten,
  • wenn der Erhaltungs- oder Ordnungszustand der Materialien dies erfordert,
  • in Sonderfällen, etwa bei Beständen, bei denen das Studienzentrum selbst durch bestimmte Regelungen gebunden ist,
  • wenn der Forschungszweck mit Hilfe bereits gedruckter oder verfilmter Materialien erreicht werden kann,
  • bei Beständen, deren Veröffentlichung durch das Studienzentrum selbst vorgesehen ist.

2. Die Benutzung von Akten ist grundsätzlich erst 30 Jahre nach Schließung des Vorgangs möglich; bei personenbezogenen Akten erst 30 Jahre nach dem Tod bzw. 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Die Ermittlung der Lebensdaten obliegt den Benutzerinnen und Benutzern. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung durch die Leiterin/den Leiter des Studienzentrums.

3. Die Antragsteller verpflichten sich, bei der Verwertung von Erkenntnissen aus Archiv- und Bibliotheksgut Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter zu beachten und bei Verstößen die Franckeschen Stiftungen von der Haftung freizustellen.

§ 6 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzer

1. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Interessen nicht beeinträchtigt werden, Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben und der Archiv- und Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird. Sie sind verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anordnungen des Stiftungspersonals nachzukommen.

2. In den zur Benutzung vorgesehenen Räumen muss größtmögliche Ruhe herrschen. 3. Getränke und Esswaren dürfen nicht in die Benutzungsräume mitgenommen werden. Essen und Trinken ist nur in der Cafeteria gestattet. In allen Gebäuden der Franckeschen Stiftungen herrscht absolutes Rauchverbot.

4. Mäntel und andere Straßenkleidung, Schirme, Aktentaschen, Rucksäcke, Laptoptaschen  und ähnliche Behältnisse sind vor dem Betreten der Benutzungsräume in den Schließfächern einzuschließen.

5. Alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften u.a. Materialien sind der Aufsicht beim Betreten und Verlassen des Lesesaals deutlich erkennbar vorzuzeigen. Das Aufsichtspersonal ist befugt, den Inhalt von mitgeführten Handtaschen und anderen Behältnissen zu kontrollieren und die Vorlage eines amtlichen Ausweises zu verlangen.

6. Die Benutzung von Archivalien und alten Drucken ist nur im Lesesaal gestattet.

7. Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Archiv- und Bibliotheksgut pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Die Benutzung von Handschriften und alten Drucken ist nur mit Handschuhen gestattet. Der Gebrauch von Kugelschreibern und Füllfederhaltern ist grundsätzlich unerwünscht und kann im Einzelfall durch das Personal untersagt werden. Bei der Benutzung von Zimelien, Handschriften, Inkunabeln und Rara ist ausschließlich mit Bleistift zu arbeiten. Eintragungen und Anstreichungen, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von grafischen Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sowie die Anwendung chemischer Reagenzien sind nicht gestattet. Die in Akten befindlichen losen Schriftstücke müssen genau in derselben Reihenfolge, wie sie ausgehändigt wurden, wieder abgegeben werden.

Vorhandene Schäden an Archiv- und Bibliotheksmaterialien sowie vermutete Fehler und Verluste sind dem Aufsichtspersonal unverzüglich mitzuteilen.

8. Zum Schutz der Handschriften und alten Drucke vor Vandalismus, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl sind das Gebäude der Historischen Bibliothek, der Lesesaal und der Katalograum mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Dazu erhalten die Benutzerinnen und Benutzer bei ihrer Anmeldung eine datenschutzrechtliche Information.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

Verstoßen Benutzerinnen oder Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Leiterin/der Leiter des Studienzentrums die Benutzerinnen oder Benutzer vorübergehend oder dauernd und teilweise oder völlig von der Benutzung des Archivs bzw. der Bibliothek ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen.

§ 8 Haftung der Franckeschen Stiftungen

1. Die Franckeschen Stiftungen haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in das Studienzentrum mitgebracht werden. Für Gegenstände, die aus den vorhandenen Garderobenschränken abhanden kommen, haften die Franckeschen Stiftungen im Einzelfall nur dann, wenn trotz vorschriftsmäßiger Benutzung Schäden entstanden sind. Voraussetzung ist, dass die Benutzerin/der Benutzer am selben Tag den Franckeschen Stiftungen Meldung erstattet. Die Haftung entfällt für Geld und Wertsachen sowie für Verluste und Beschädigungen, die durch unbefugte Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Nutzung der Garderobenschränke entstanden sind. Die Franckeschen Stiftungen übernehmen auch keine Haftung für unbeaufsichtigt im Lesesaal zurückgelassene Gegenstände der Benutzerinnen und Benutzer.

2. Die Franckeschen Stiftungen haften nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder elektronischen Netzen entstehen.

§ 9 Nutzung der Online-Datenbanken und des Internets

1. Bibliothek und Archiv bieten den Benutzerinnen und Benutzern neben elektronischen Publikationen und Datenbanken des Intranets auch den Zugang zum Internet an. Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten bei ihrer Anmeldung eine datenschutzrechtliche Information über die dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2. Das Angebot dient wissenschaftlichen, schulischen, amtlichen, heimat- und familienkundlichen sowie publizistischen Zwecken, nicht der Unterhaltung. Das Aufrufen von unterhaltenden, Anstoß erregenden und gesetzwidrigen Internetadressen wird als Missbrauch dieser kostenfreien Recherchemöglichkeiten angesehen. Die entsprechenden Bestimmungen des Urheberrechts, Datenschutzes und Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

3. Als missbräuchlich ist neben der gesetzwidrigen Nutzung auch ein Verhalten zu bezeichnen, das folgende, nicht abschließende Sachverhalte widerspiegelt:

  • unberechtigter Zugriff auf Daten und Programme,
  • Vernichtung von Daten und Programmen,
  • Netzbehinderungen.

4. Jeglichem Missbrauch des Angebots wird durch Nutzungsausschluss und Haftung für schuldhaft verursachte Schäden begegnet.

§ 10 Zutritt zu den Magazinen

Der Zutritt zu den Magazinen ist den Benutzerinnen und Benutzern grundsätzlich nicht gestattet.

§ 11 Reproduktionen

1. Den Benutzerinnen und Benutzern ist unter Beachtung von rechtlichen und konservatorischen Bedingungen das unentgeltliche Anfertigen von Reproduktionen von Bibliotheks- und Archivgut im Lesesaal mit analogen und digitalen Kameras gestattet. Dazu ist vorab eine schriftliche Genehmigung einzuholen.

2. Benutzerinnen und Benutzer können auf schriftlichen Antrag (Formular für Fotoaufträge) Reproduktionen von Archivalien und Bibliotheksgut anfertigen lassen, soweit dem keine Hinderungsgründe gemäß § 5, Abs. 1 und 2 dieser Benutzungsordnung entgegenstehen. Die Anzahl der Reproduktionen kann aus konservatorischen Gründen eingeschränkt werden. Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte beim Gebrauch dieser Reproduktionen sind die Benutzerinnen und Benutzer selbst verantwortlich.

3. Die selbst gefertigten und bestellten Aufnahmen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Benutzerinnen und Benutzer bestimmt. Eine andere Verwendung, insbesondere weitere Reproduktionen, Vervielfältigungen und die Weitergabe an Dritte, sind nur mit Zustimmung der Leiterin/des Leiters des Studienzentrums gestattet.

4. Im Falle einer beauftragten Reproduktion werden die Kosten von den Benutzerinnen und Benutzern getragen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Gebühren- und Entgeltordnung, die durch Aushang bekannt gemacht wird. Die Kosten sind bei der Aushändigung der Reproduktionen von den Benutzerinnen und Benutzern zu zahlen. Reklamationen sind nur innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Materialien möglich und erfordern die Vorlage der als fehlerhaft beanstandeten Stücke.

5. Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke bedarf einer gesonderten Genehmigung und Vereinbarung.

§ 12 Veröffentlichungen

1. Die Zulassung zur Benutzung von Archivalien und Bibliotheksgut bzw. die Erlaubnis zum Anfertigen von Kopien und Fotografien schließt nicht die Genehmigung zur Veröffentlichung von Texten im Ganzen oder in Auszügen ein. Die Veröffentlichung bedarf in jedem Fall der besonderen Genehmigung durch die Leiterin/den Leiter des Studienzentrums. Diese muss gesondert durch einen Antrag auf Publikationsgenehmigung eingeholt werden. Genehmigungspflichtig sind Veröffentlichungen in allen Medien, also auch auf elektronischen Datenträgern und in Datennetzen.

2. Mit der Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes verzichten die Francke­schen Stiftungen nicht auf ihr eigenes Recht, diesen zu veröffentlichen oder anderen Personen bzw. Institutionen die Veröffentlichung zu gestatten. Das Studienzentrum übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung des Copyrights oder urheberrechtliche Zustimmungserfordernisse, auch unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Um diese Rechte haben sich die Benutzerinnen und Benutzer bei den Inhabern selbst zu bemühen.

3. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich, dem Studienzentrum unaufgefordert und unentgeltlich ein Belegexemplar aller Veröffentlichungen zuzustellen, für die Materialien aus dem Archiv- und Bibliotheksbestand verwertet wurden. Dies gilt auch für Examens-, Diplom- und Magisterarbeiten.

4. Die bei der Veröffentlichung oder Veranschaulichung verwendeten Archivalien und Bibliotheksbestände sind in der vom Studienzentrum vorgegebenen Weise zu zitieren.

§ 13 Entleihung

1. Archiv und Bibliothek des Studienzentrums August Hermann Francke sind Präsenzeinrichtungen. Eine Ausleihe von Beständen ist daher grundsätzlich nicht möglich.

2. In begründeten Ausnahmefällen können Präsenzbestände, die nicht älter als 100 Jahre sind (ausgenommen sind Nachschlagewerke, Werkausgaben, Zeitschriften und Mikrofichesammlungen), über Nacht oder das Wochenende entliehen werden (Kurzausleihe von 17.30 Uhr bis 10.00 Uhr morgens des folgenden Öffnungstags). Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Fachpersonal. Die Ausleihe von Archivbeständen ist nicht möglich.

3. Die Ausleihe von Bibliotheksgut an andere Bibliotheken und Institute (gebende Fernleihe) ist möglich, wenn der dort entstandene Bedarf nicht anderweitig erfüllt werden kann.

Verbindlich ist die jeweils gültige Leihverkehrsordnung (LVO) und Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt für Bibliotheken.

4. Für die Ausleihe von Bibliotheks- und Archivgut zu Ausstellungszwecken ist ein gesonderter Leihvertrag erforderlich.

§ 14 Führungen

Sonderführungen durch die Bibliothek und das Archiv bedürfen der Voranmeldung.

§ 15 Ergänzung der Benutzungsordnung

Die Leiterin/der Leiter des Studienzentrums ist berechtigt, Ergänzungen und Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Die Verkündung der Benutzungsordnung erfolgt durch Auslage in den Benutzungsräumen des Studienzentrums August Hermann Francke. Auf Verlangen wird der Benutzerin/dem Benutzer ein Exemplar der Benutzungsordnung kostenlos übergeben.

Halle, den 5. September 2019

Dr. Thomas Müller-Bahlke
Direktor der Franckeschen Stiftungen